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Sinopsis
Wer sich seit neuestem wundert, dass einem bestimmten Moderator ein bestimmtes Getränk jetzt während seiner Fernsehsendung noch besser schmeckt und dieser das auch gerne zeigt, dem sei gesagt: Seit April ist in Deutschland die „Produktplatzierung“ im Fernsehen erlaubt. Dies aber nur unter bestimmten Bedingungen. Warum im Rundfunkstaatsvertrag nun steht, dass „Product Placement“ eigentlich doch verboten ist und wie die Produktplatzierung zu anderen Werbeformen abgegrenzt werden kann, bespricht Christoph Golla mit Rechtsanwalt Kai Glockzin, LL.M.