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FAMILIEN- UND ERBRECHT / FGG-Reform

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Sinopsis

Dr. Ludwig Kroiß Direktor des Amtsgerichts Traunstein Große Reformen im Familien- und Erbrecht: FGG-Reform Der Bundestag hat am 27.06.2008 das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) beschlossen. Die Reform soll bereits zum 01.09.2008 in Kraft treten: Das FamFG regelt das familiengerichtliche Verfahren in 270 Paragrafen umfassend neu. Die bisher im FGG, in der ZPO und in der HausrVO verstreuten Vorschriften werden aufgehoben. Mit dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) geht zudem eine umfassende Reform des nachlassgerichtlichen Verfahrens einher. Neben der Neuregelung des Erbscheinverfahrens finden sich Änderungen bei der besonderen amtlichen Verwahrung und Eröffnung von letztwilligen Verfügungen sowie bei Verfahren im Zusammenhang mit einer Testamentsvollstreckung. Vor allem die Rechtsmittel und der Instanzenzug wurden grundlegend geändert.