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Sinopsis

Für 2023 werden im Januar 2024 mit gestiegenem Zinsniveau erstmals wieder Steuern auf die Vorabpauschale fällig. Seit 2. Januar 2023 steht fest, dass der Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale für (fiktive) Vermögensgewinne im Jahr 2023 bei 2,55% liegt. Die Vorabpauschale war eingeführt worden, um den Steuerbehörden Zugriff auf Anlagegewinne in Fonds zu gewähren, auch wenn aus den Fonds keine Gewinne, Dividenden oder ähnliches im Steuerjahr entnommen wurden und Anlegenden zuflossen. Sie bezieht sich als auf thesaurierende Fonds, welche Sie an dem Zusatz „acc“ im oder am Ende des Fondsnamen erkennen können. Ausschüttende Fonds als Fonds in fondsgebundenen Lebensversicherungen sind davon nicht betroffen. Diese Vorabpauschale ist eine reine Abschlagszahlung. D.h. alle über den Haltezeitraum von Investmentanteilen im Sinne der Vorabpauschalen bereits gezahlten Beträge werden bei der Kapitalertragssteuer (Abgeltungssteuer) angerechnet, wenn der Investmentfonds später veräußert wird. Auf diese Weise sollten th